Light-Produkte: Segen oder Sünde?
Light-Produkte sind in den letzten 10 bis 20 Jahren in den Supermärkten immer prominenter geworden. Im Zuge des wachsenden Bewusstseins der Bevölkerung hinsichtlich gesunder Ernährung machten sich angeblich gesunde Waren in den Regalen breit.
Doch sind Light-Produkte wirklich immer gesünder als „normale“ Lebensmittel? Lange gab es keine Regelung darüber, was sich „Light“ nennen darf und was nicht. Theoretisch hätte also jeder Hersteller sein Produkt mit diesem viel versprechenden Namenszusatz kennzeichnen dürfen, auch wenn dies mehr Schein als Sein bedeutet hätte. Seit Anfang 2007 gibt es aber eine EU-Verordnung, die unter anderem regelt, wann Bezeichnungen wie „light“, „fettarm“ oder „kalorienreduziert“ verwendet werden dürfen.
Light-Produkte: Was sagt der Name aus?
„Light“ steht demnach für eine tatsächliche Reduzierung beispielsweise des Fett-, Zucker- oder Alkohol-Gehalts von Lebensmitteln. Darüber hinausgehende Versprechungen über die angeblich gesunde Natur seines Produktes darf ein Hersteller nicht mehr machen, wenn es einer Täuschung des Verbrauchers gleichkommen würde. So kann es nicht mehr geschehen, dass es für den Verbaucher so aussieht, als wären alle schädlichen Stoffe deutlich in ihrer Menge reduziert, obwohl nur der Gehalt von Fett oder Zucker verringert wurde.
Die Kennzeichnung „energiearm“ darf nur verwendet werden bei festen Speisen mit höchstens 40 Kilokalorien pro 100 Gramm und Getränken mit höchstens 20 kcal pro 100 Milliliter. „Energierreduziert“ besagt, dass der Energiegehalt mindestens 30% unter dem Normalwert liegt, gleiches gilt für die Bezeichnung „light“. Hier muss außerdem erkennbar sein, welche Inhaltsstoffe reduziert wurden. „Energiefrei“ schließlich darf nur noch auf Lebensmitteln stehen, deren Brennwert höchstens 4 kcal pro 100 Gramm beträgt.
Sind Light-Produkte wirklich gesünder?
Auch viel versprechende Kennzeichnungen sollte man durch einen Blick auf die Nährwerttabelle auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen. Wirbt ein Produkt damit, dass es ohne Zuckerzusatz sei, kann es immer noch einen hohen Gehalt an natürlichem Zucker aufweisen. Dies muss auf dem Etikett zwar vermerkt sein, doch wird der Hersteller sich hüten, es in großen, bunten Buchstaben aufzudrucken. „Ohne Zuckerzusatz“ bedeutet demnach nur, dass das Produkt keine Süßmittel oder Ein-und Zweifachzucker enthält, die künstlich zugesetzt wurden. Ist der natürliche Zuckergehalt in den Rohstoffen aber schon sehr hoch, wird das Produkt durch Weglassen künstlicher Zusätze natürlich nicht gesünder.
Light-Produkte verleiten oft dazu, mehr zu essen als gewöhnlich. Dies liegt zum Einen an dem Gefühl, etwas Gesundes zu sich zu nehmen, und zum anderen daran, dass vor allem fettreduzierte Lebensmittel meist langsamer satt machen, man im Endeffekt mehr isst und insgesamt mehr Kalorien zu sich nimmt. Die Produkte stehen außerdem im Verdacht, Heißhungerattaken auszulösen, da dem Körper die Zufuhr von etwas suggeriert wird, was er nicht bekommt – und dann fordert er sein Recht durch Heißhunger ein. Folge: man isst mehr oder doch etwas Ungesundes, um den Hunger zu stillen.
Vor allem Süßstoffe sollten nicht in zu großen Mengen zu sich genommen werden, mehr als 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht sollten es am Tag nicht sein. Zudem steht „light“ oft auf Lebensmitteln, die von Natur aus ungesund sind und selbst nach der Reduzierung noch einen hohen Gehalt an Zucker oder Fett aufweisen, also immer noch weit entfernt davon sind, gesund zu sein.


