Potsdam (dpa/tmn) – Wegen der Vogelgrippe gilt für Geflügel in Deutschland teilweise Stallpflicht. Doch dürfen Eier noch als Bio- oder Freilandeier verkauft werden, wenn die Tiere drinnen gehalten werden?
«Ja», sagt Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. «Bio bedeutet mehr, als draußen frei umherlaufen zu können. Zum Beispiel gibt es besondere Bestimmungen für Futter, Arzneimittelgabe, ausreichende Bewegung sowie Auslauffläche.» Trotz verhängter Stallpflicht erfüllten Bio-Eier damit erforderliche Kriterien.
Bei Freilandeiern gebe es hingegen eine Frist, die nicht überschritten werden darf. Wenn die Tiere länger als zwölf Wochen im Stall gehalten werden, dürfen die Bauern ihre Eier nicht mehr als Freilandeier deklarieren. Danach kommen sie «aus Bodenhaltung» in den Handel, erklärt Reinke.
Eier zu essen, ist weiterhin unbedenklich. Bisher gibt es keine Hinweise dafür, dass Menschen sich durch den Verzehr von Eiern mit dem Vogelgrippevirus H5N8 anstecken könnten. Beim Zubereiten sollten Verbraucher die üblichen Hygieneregeln beachten: Hände waschen, Eier gut durchgaren und rohe Eier getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren.
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