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Zur Kennzeichnung von Allergenen auf Lebensmitteln

By Der Koch · On 2. Oktober 2008


Einige Menschen haben es schwieriger als andere sich gesund zu ernähren. Die Rede ist von Personen, die an Allergien leiden. Nicht nur, dass sie einige Lebensmittel, die für den Körper eigentlich sehr förderlich sind, gänzlich verschmähen müssen. Sie sind zudem gezwungen bei ihren Einkäufen unglaublich vorsichtig zu sein. Spuren bestimmter Stoffe finden sich nämlich in Lebensmitteln, von denen man es nie vermuten würde. Mit vielen Allergien ist zudem nicht zu Spaßen, weshalb Allergiker oftmals Stunden damit zubringen müssen ihren Einkaufswagen mit Lebensmitteln zu füllen, die garantiert keine Allergene beherbergen.

Um besagten Menschen das Leben ein wenig zu vereinfachen, gibt es Jahr für Jahr mehr Bestrebungen die Waren im Supermarkt auf Allergene hin zu prüfen und anschließend zu kennzeichnen. Der November des Jahres 2005 brachte beispielsweise beträchtliche Besserungen für Allergiker. So wurde beschlossen, dass jedes noch so kleine Vorkommen der zwölf Hauptallergene, die etwa 90% aller Lebensmittelallergien hervorrufen, auf den Etiketten der Waren in allen Ländern der EU verzeichnet werden muss. Enthält ein Produkt beispielsweise glutenhaltiges Getreide, Fisch, Soja, Milch, Spuren von Schalenfrüchten oder Eiern, so muss dies auf der Packung vermerkt werden. Allerdings sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass es fünf Erzeugnisse gibt, die von dieser Regel ausgenommen sind. So muss das Vorkommen bessagter Allergene, macht es lediglich einen Anteil von unter 2% aus, auf den Etiketten von Fruchtsäften, Gewürzen, Marmeladen und Schokolade zum Beispiel nicht gekennzeichnet werden.

Seit November 2007 ist die Allergenkennzeichnung noch strenger und soll Allergikern das Leben noch weiter erleichtern. Das Aufkommen zweier weiterer Allergene muss nun beispielsweise auf Packungen vermerkt werden.

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